Erklärung von SEG Automotive zur PPWR-Verordnung (EU) 2025/40
- Einleitung
- Unternehmensprofil und Produktportfolio
- Rollen im Rahmen der PPWR
- Verpackungskategorien und EU-Konformitätserklärung
- Registrierungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)
- PPWR Kontaktdaten
- Fortlaufende Umsetzung und Engagement
1. Einleitung
Als weltweit tätiges Unternehmen verpflichtet sich SEG Automotive, die geltenden Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle – allgemein als „Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle“ oder "PPWR" bezeichnet – für Verpackungen und verpackte Produkte zu erfüllen, die auf dem Markt der Europäischen Union in Verkehr gebracht oder dort bereitgestellt werden.
SEG Automotive setzt die ab dem 12. August 2026 geltenden Anforderungen in seinem gesamten relevanten Verpackungsportfolio und entlang der Lieferkette um, einschließlich der Festlegung der jeweiligen Rollen der Wirtschaftsakteure. Parallel dazu bereitet sich SEG Automotive schrittweise auf die nachfolgenden PPWR-Meilensteine und die damit verbundenen Durchführungs- oder delegierten Rechtsakte vor.
Dieser Umsetzungsansatz befasst sich insbesondere mit folgenden Punkten:
- Nachhaltigkeit von Verpackungen und Kennzeichnung: Artikel 5 bis 12
- Pflichten der Wirtschaftsakteure: Artikel 15 bis 21
- Konformitätsbewertung und EU-Konformitätserklärung: Artikel 38 und 39
- Herstellerregistrierung und erweiterte Herstellerverantwortung: Artikel 44 und 45
2. Unternehmensprofil und Produktportfolio
SEG Automotive ist international tätig. Der Geltungsbereich dieser Erklärung beschränkt sich auf die Anwendung der PPWR auf Verpackungen und verpackte Produkte, die auf dem Markt der Europäischen Union in Verkehr gebracht oder dort bereitgestellt werden.
Vertriebseinheiten:
- SEG Automotive Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland
- SEG Automotive France SAS, Drancy, Frankreich
- SEG Automotive Italy S.r.l., Turin, Italien
Produktionsgesellschaften:
- Starters E-Components Generators Automotive Hungary Kft., Szirmabesenyő, Ungarn
- SEG Automotive Spain S.A.U., Treto, Spanien
Produktportfolio
SEG Automotive beliefert den Erstausrüstungsmarkt (OE), den herstellergebundenen Ersatzteilmarkt (OES) sowie den unabhängigen Ersatzteilmarkt (IAM) mit Automobilkomponenten und -systemen, darunter elektrische Maschinen, Start- und Stromerzeugungssysteme, Elektrifizierungslösungen und wiederaufbereitete Produkte. Darüber hinaus liefert SEG Automotive Antriebssystemlösungen für Anwendungen im Bereich der leichten Elektromobilität.
3. Rollen im Rahmen der PPWR
Gemäß den Begriffsbestimmungen in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2025/40 kann eine juristische Person der SEG Automotive je nach der betreffenden Verpackung und dem jeweiligen Lieferkettenablauf als Hersteller, Importeur und/oder Produzent auftreten.
Die nachstehend aufgeführten Rollen beschreiben die derzeit im Rahmen der Umsetzung der PPWR durch SEG Automotive identifizierten Rollen. Die jeweils zutreffende Rolle wird von Fall zu Fall unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren beurteilt, darunter das Verpackungsdesign und das Branding, das Unternehmen, das die Verpackung in Verkehr bringt oder auf dem Markt bereitstellt, die Herkunft der Verpackung sowie der betreffende Mitgliedstaat.
Rechtseinheit — PPWR-Rolle — Rechtsgrundlage:
- SEG Automotive Germany GmbH – Hersteller (Manufacturer), Importeur (Importer), Produzent (Producer) – Artikel 3 Absätze 13, 15 und 18
- SEG Automotive France SAS – Hersteller (Manufacturer) – Artikel (18)
- SEG Automotive Italy S.r.l. – Hersteller (Manufacturer) – Artikel (18)
- Starters E-Components Generators Automotive Hungary Kft. – Hersteller (Manufacturer), Importeur (Importer), Produzent (Producer) – Artikel 3 Absätze 13, 15 und 18
- SEG Automotive Spain S.A.U. – Hersteller (Manufacturer), Importeur (Importer), Produzent (Producer) – Artikel 3 Absätze 13, 15 und 18
4. Verpackungskategorien und EU-Konformitätserklärung
SEG Automotive setzt vorwiegend Transportverpackungen ein, um Automobilkomponenten und -systeme zu schützen, zu handhaben, zu lagern und auszuliefern.
Verpackungen werden gemäß den geltenden Materialkategorien in Anhang II, Tabelle 1 der Verordnung (EU) 2025/40 klassifiziert. Wenn SEG Automotive als Hersteller auftritt, werden EU-Konformitätserklärungen gemäß den Artikeln 38 und 39 sowie Anhang VIII erstellt. Die Erklärungen sind nach den Materialkategorien in Anhang II gegliedert, wobei in jeder Erklärung die spezifischen Verpackungsarten, Referenzen oder Verpackungsfamilien innerhalb ihres Geltungsbereichs definiert sind.
Einweg- und Mehrwegverpackungen
SEG Automotive setzt in seinen Lieferkettenprozessen sowohl Einweg- als auch Mehrweg-Transportverpackungen ein. Einwegverpackungen sind für einen einzigen Verpackungszyklus vorgesehen, während Mehrwegverpackungen – darunter Mehrwegbehälter, Paletten, Kartons, Trennwände, Einlagen und Zwischenlagen – für den wiederholten Einsatz innerhalb eines geeigneten Mehrwegsystems konzipiert sind.
Die jeweiligen Verantwortlichkeiten richten sich nach der Verpackungsgestaltung, dem Eigentumsverhältnis, der Markenführung, dem Wiederverwendungssystem und den entsprechenden Vereinbarungen innerhalb der Lieferkette.
5. Registrierungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)
Gemäß den Artikeln 44 und 45 der Verordnung (EU) 2025/40 und den geltenden nationalen Verpackungsvorschriften registrieren sich die SEG Automotive Rechtseinheiten bei den entsprechenden nationalen Systemen zur erweiterten Herstellerverantwortung und nehmen daran teil, sofern sie die geltende Definition des Herstellers erfüllen.
Unternehmen – EPR-Registrierung/Teilnahme:
- SEG Automotive Germany GmbH — ZVSR (LUCID)
- SEG Automotive France SAS — CITEO Pro
- SEG Automotive Italy S.r.l. — CONAI
- Starters E-Components Generators Automotive Hungary Kft. — MOHU
- SEG Automotive Spain S.A.U. — MITECO
6. PPWR Kontaktdaten
Bei Fragen zu folgenden Themen wenden Sie sich bitte an das SEG Automotive PPWR-Koordinationsteam ( [Öffnet in einem neuen Tab] Packaging-Communication@seg-automotive.com):
- die für einen bestimmten Lieferkettenablauf bei SEG Automotive geltende PPWR-Rolle
- Dokumente zur Konformität der Verpackung
- EU-Konformitätserklärung
- begleitende technische Dokumentation
- Informationen zur EPR-Registrierung
Alternativ können Anfragen auch an die oben aufgeführte zuständige SEG Automotive Rechtseinheit gerichtet werden.
7. Fortlaufende Umsetzung und Engagement
SEG Automotive hat sich dazu verpflichtet, die Verordnung (EU) 2025/40 umzusetzen und seine Verpackungspraktiken kontinuierlich zu verbessern.
Wir setzen uns mit den ab dem 12. August 2026 geltenden Anforderungen auseinander und bereiten uns gleichzeitig schrittweise auf die nachfolgenden PPWR-Meilensteine vor. In Zusammenarbeit mit unseren Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern fördern wir Ressourceneffizienz, Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft.